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Schnellladepunkte alle 60 km auf Europas Hauptverkehrsachsen

Das Europäische Parlament und der Rat arbeiten an einer neuen Rechtsvorschrift, die eine Mindestanzahl von Schnellladepunkten im transeuropäischen Verkehrsnetz schaffen soll.

Chema Bermejo
Apr 26, 2023
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Die weltweite Verkehrswende hin zur Elektromobilität, die durch die Notwendigkeit vorangetrieben wird, die Umweltverschmutzung durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu reduzieren, hat zum wachsenden Marktanteil von Elektrofahrzeugen beigetragen. Europa erlebt eine exponentielle Entwicklung hin zu mehr E-Mobilität, auch wenn der Grad der Verbreitung von Land zu Land variiert. Eine nachhaltigere Mobilität und Dekarbonisierung sind Prioritäten für die EU.

Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)

Das Europäische Parlament und der Rat arbeiten an Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Elektrofahrzeugen, wie z. B. der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, die bisher noch nicht vorliegt, deren Inhalt aber bereits zum Teil bekannt gegeben wurde. Diese neuen Vorschriften werden Teil des Pakets "Fit für 55" sein, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die Anforderungen der erwarteten Flotte von Elektrofahrzeugen durch den Ausbau und die Verbesserung der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu bedienen. Sie soll außerdem den Stress verringern, den einige Nutzer von Null-Emissions-Fahrzeugen bei langen Fahrten empfinden und der als "Reichweitenangst" bekannt ist. Die geplante Maßnahme wird dem Elektrofahrzeugmarkt zweifelsohne einen weiteren Schub geben.

Alle 60 km Ladepunkte für leichte Elektrofahrzeuge

Ab 2026 werden leichte Fahrzeuge wie Autos oder Lieferwagen auf den Hauptverkehrsachsen der EU mindestens alle 60 km aufladen können.

Transeuropäische Netze, TEN
Transeuropäische Netze, TEN

Die gleiche Anforderung von Schnellladestationen alle 60 km wird im Jahr 2030 auch für schwere Fahrzeuge (über 3.500 kg) wie Lkw oder Busse verpflichtend sein, allerdings nur im TEN-Kernnetz. Im Sekundärnetz beträgt die maximale Entfernung zwischen den Ladepunkten 100 km. 

Um dieses Ziel bis 2030 zu erreichen, werden Zwischenziele von 15 % bis 2025 und 50 % bis 2027 festgelegt.

Kernnetzwerk des Transeuropäischen Netzes, TEN
Kernnetzwerk des Transeuropäischen Netzes, TEN
zur Karte der Electromaps-Ladestellen gehen

Ladestationen mit einer Mindestkapazität von 400 kW

Diese Ladestationen, die alle 60 km platziert sind, müssen für alle Fahrzeugmarken zugänglich sein und bis 2026 über eine Mindestleistung von 400 kW verfügen. Das heißt, dass alle Ladegeräte einer Ladestation eine Gesamtleistung von mindestens 400 kW haben müssen. Darüber hinaus wird eine Mindestladeleistung von 1,3 kW pro Elektroauto festgelegt.

Das Ziel für 2028 ist, die Mindestleistung auf 600 kW anzuheben. Eine 400 kW Station muss dann also die Leistung oder die Anzahl ihrer Ladegeräte erhöhen.

Für Schwerlast-Fahrzeuge muss die Ladeleistung der Station zwischen 1.400 kW und 2800 kW liegen, abhängig davon, ob es eine Hauptstraße oder eine Nebenstraße ist.

Camión eléctrico en Estación de Servicio Miralbueno, Zaragoza
Elektro-Lkw an der Miralbueno Service Station, Spanien
Kaufen Sie eine Electropass-RFID-Karte oder einen Schlüsselanhänger, um das Aufladen Ihres Elektrofahrzeugs zu aktivieren.

Kartenzahlung an Ladestationen

Um die Nutzung von Elektrofahrzeugen weiter zu erleichtern, enthält die neue europäische Gesetzgebung auch die Verpflichtung, eine einfachere und bequemere Bezahlung an Ladepunkten zu gewährleisten. Sie sieht vor, dass die Zahlung an Ladepunkten mit mehr als 50 kW per Bankkarte und an Ladepunkten mit bis zu 50 kW über mobile Anwendungen und QR-Codes erfolgen kann.

Veröffentlichung des Strompreises für Strom an der Ladestation

Wie es auch bei Kraftstoffen der Fall ist, soll der Strompreis klar angezeigt werden, entweder pro kWh oder pro Minute, die aufgeladen wird. Der Preis soll erschwinglich und vergleichbar sein.

Bei Ladestationen mit einer Kapazität von mehr als 50 kW wird nur ein Tarif für die gelieferte Energie berechnet, obwohl die Zeit, die nach dem Ladevorgang an der Ladestation verbracht wird, in Rechnung gestellt werden kann.

Ladestationen mit einer Kapazität von bis zu 50 kW können ihre Tarife auf der Grundlage der gelieferten kWh oder der Ladezeit in Minuten festlegen.

Diese Informations- und Laderegeln werden auch für bestehende Schnellladestationen verpflichtend sein.

Die Europäische Kommission hat sich dazu verpflichtet, bis 2027 eine Datenbank für alternative Kraftstoffe einzurichten, um den Nutzern neben den Preisen auch erforderliche Informationen, einschließlich der Wartezeiten, zur Verfügung zu stellen.

Ein Schub für die Ladeinfrastruktur

Die laufenden europäischen Maßnahmen für eine schrittweise Dekarbonisierung fördern die Entwicklung einer guten Infrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Es gibt nur wenige Länder, die in dieser Hinsicht positiv auffallen und bereits über Infrastrukturen zum Laden von Elektrofahrzeugen verfügen, wie die Niederlande und Deutschland, auf die fast die Hälfte der in der Europäischen Union verfügbaren Ladestationen entfällt. Man geht davon aus, dass die Infrastruktur in anderen Ländern - wie Spanien oder Italien - in nächster Zeit erheblich wachsen wird.

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Die finale Verabschiedung steht noch aus

Dieses neue europäische Umweltgesetz, das derzeit im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats und im Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments zur endgültigen Verabschiedung ansteht, stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung eines saubereren und umweltfreundlicheren Verkehrs dar, dessen Herzstück das Elektroauto darstellt.

Chema Bermejo
Apr 26, 2023
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